Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufträge

Sämtliche Aufträge müssen schriftlich erteilt werden (Per Fax, Post oder e-Mail). Sie erhalten dann von uns eine Auftragsbestätigung. Bestätigte Aufträge sind verbindlich.

Stornierung von Aufträgen

Stornierungen bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei. Für Stornierungen bis 24 Std. vor dem vereinbarten Termin  werden als Bearbeitungs - und Aufwandspauschale 30 % des vereinbarten Preises berechnet. Bei weniger als 24 Std.  -  60 %. Eine Stornierung bedarf der Schriftform.

Be - Entladung

Unsere Fahrzeuge sind immer nur mit einem Fahrer besetzt, sollten zum Be - oder Entladen weitere Personen oder Hilfsgeräte (Gabelstapler etc.) nötig sein, hat der Auftraggeber für deren Stellung Sorge zu tragen.   

Verpackung

Der Auftraggeber ist für die Verpackung des Transportgutes zuständig. Besonders bei zerbrechlicher / empfindlicher Ware hat der Auftraggeber für ausreichende Schutzverpackung zu sorgen.

Versicherung

Für das Transportgut besteht über die Fa. Dannecker eine Transportversicherung.

Bezahlung

Der vereinbarte Preis ist entweder sofort nach Erledigung des Auftrags, in bar an den jeweiligen Fahrer zu entrichten oder unbar nach Rechnungsstellung. (je nach vorheriger Vereinbarung). Bei größeren Aufträgen oder Neukunden behalten wir uns vor eine Anzahlung von bis zu 75 % des vereinbarten oder geschätzten Preises zu verlangen.

Abbruch eines Auftrages

Kann ein Auftrag, ohne Verschulden der Fa. Dannecker, nicht vollständig erledigt werden oder wird er vom Auftraggeber während der Ausführung storniert wird der vereinbarte Preis trotzdem voll in Rechnung gestellt.

Preise

Es gelten die jeweils aktuellen Preise und Berechnungsgrundlagen der Fa. Dannecker. Rechnungsempfänger ist wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, immer der Auftraggeber.

Termine

Die Fa. Dannecker ist bemüht vereinbarte Termine und Uhrzeiten einzuhalten. Es wird aber darauf hingewiesen, das Aufgrund besonderer Umstände (Straßenverkehr, Witterung etc.)  dies nicht immer möglich ist. Daher besteht für den Auftraggeber gegenüber der Fa. Dannecker kein Anspruch auf Schadenersatz für Schäden die wegen Verspätungen entstehen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist  Böblingen.