Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Aufträge
Sämtliche Aufträge müssen
schriftlich erteilt werden (Per Fax, Post oder e-Mail). Sie erhalten
Stornierung von Aufträgen
Stornierungen bis 3
Tage vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei.
Be - Entladung
Unsere Fahrzeuge sind
immer nur mit einem Fahrer besetzt, sollten zum Be - oder Entladen
weitere Personen oder Hilfsgeräte (Gabelstapler etc.) nötig sein, hat
der Auftraggeber für deren Stellung Sorge zu tragen.
Verpackung
Der Auftraggeber ist für
die Verpackung des Transportgutes zuständig.
Versicherung
Für das Transportgut
besteht über die Fa. Dannecker eine Transportversicherung.
Bezahlung
Der vereinbarte Preis
ist entweder sofort nach Erledigung des Auftrags, in bar an den
jeweiligen Fahrer zu entrichten oder unbar nach Rechnungsstellung. (je
nach vorheriger Vereinbarung).
Abbruch eines Auftrages
Kann ein Auftrag, ohne
Verschulden der Fa. Dannecker, nicht vollständig erledigt werden oder
wird er vom Auftraggeber während der Ausführung storniert wird der
vereinbarte Preis trotzdem voll in Rechnung gestellt.
Preise
Es gelten die jeweils
aktuellen Preise und Berechnungsgrundlagen der Fa. Dannecker.
Rechnungsempfänger ist wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart,
immer der Auftraggeber.
Termine
Die Fa. Dannecker ist bemüht vereinbarte Termine und Uhrzeiten einzuhalten. Es wird aber darauf hingewiesen, das Aufgrund besonderer Umstände (Straßenverkehr, Witterung etc.) dies nicht immer möglich ist. Daher besteht für den Auftraggeber gegenüber der Fa. Dannecker kein Anspruch auf Schadenersatz für Schäden die wegen Verspätungen entstehen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für
beide Parteien ist Böblingen.